VOGELGEZWITSCHER STATT STRAßENLÄRM - HOCHWERTIGES WOHNEN BEI LEIPZIG**

Beschreibung

Stadtvilla 10.2 - Modernes Wohnen mit Wohlfühlfaktor

Die Stadtvilla 10.2 mit ca. 135 m² Wohnfläche verbindet zeitgemäße Architektur mit einem echten Zuhause-Gefühl. Der offene, lichtdurchflutete Wohn- und Essbereich im Erdgeschoss bildet das Herz des Hauses. Die zentral platzierte Treppe fungiert als stilvolles Gestaltungselement und verleiht dem Raum Struktur und Charakter. Ein Gäste-WC sowie ein praktischer Hauswirtschaftsraum sorgen für zusätzlichen Komfort.

Im Obergeschoss erwarten Sie ein Elternschlafzimmer mit Ankleide, zwei Kinderzimmer und ein modernes Familienbad - ideale Rückzugsorte für die ganze Familie.

Kontaktieren Sie uns

Lage

Dieses Grundstück bietet Ihnen die perfekte Grundlage für Ihr zukünftiges Zuhause oder ein interessantes Bauprojekt.

Lage:
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen, naturnahen Umgebung, die sich hervorragend für Familien und Naturliebhaber eignet. Die gute Anbindung an die umliegenden Städte und die Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Freizeitangeboten machen diesen Standort besonders attraktiv.

Erschließung:
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Eine Ver- bzw. Entsorgung des Grundstückes mit Strom-, Trink- und Abwasser kann gewährleistet werden. Eine verbindliche Aussage zu den Anschlussmöglichkeiten erhalten Sie von den entsprechenden Versorgern.

Bebaubarkeit:
Die Bebaubarkeit richtet sich nach §34 BauGB.

Besonderheiten:
- Ruhige Lage in einer freundlichen Nachbarschaft
- Nahegelegene Grünflächen und Freizeitmöglichkeiten
- Gute Verkehrsanbindung an die A72 und A38

Daten

  • Kaufpreis : 371.900,00 €
  • Räume: 3.00
  • Größe: 135,23 m2
  • Objekt Typ: Haus
  • Energie:
  • 23369-36751-1:
Details
Ausstattung
  • Energietyp
    • ::NEUBAUSTANDARD::
Kontaktieren Sie uns
Sie möchten mehr Informationen?
Fragen Sie uns

Bekomme Information oder vereinbare einen Termin

betreffend Objekt

VOGELGEZWITSCHER STATT STRAßENLÄRM - HOCHWERTIGES WOHNEN BEI LEIPZIG** [ ID ML_2026_03_306 ]